Finanz- und Versicherungsmakler Dipl.-Kfm. Klaus Benker


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Unfallrisiko beim Skifahren

Versicherungsschutz für Skifahrer

Die Winterzeit ist für passionierte Skifahrer das Größte! Doch immer mehr Skifahrer bedeuten auch eine stetig steigende Zahl an Unfällen…

Nahezu 1% der Skifahrer erleiden bei Ihrem Hobby auf der Piste einen Unfall. Die häufigsten Verletzungen sind Bänderrisse. Aber auch Schulterverletzungen, Schlüsselbeinbrüche und Kopfverletzungen kommen immer häufiger vor.

Vorbeugen ist besser als Heilen
Damit es gar nicht zu einem Unfall kommt können Sie selbst viel tun: Rücksichtsvolles und verantwortungsvolles Verhalten auf der Piste reduziert das Unfallrisiko. Unterschätzen Sie nicht Ihre Geschwindigkeit und überschätzen Sie nicht Ihr Können. Halten Sie Pistenregeln ein und fahren Sie nicht alkoholisiert. Es ist erwiesen, dass untrainierte Personen häufiger von folgenschweren Verletzungen betroffen sind. Gehen Sie vorbereitet auf die Piste und beginnen Sie rechtzeitig mit Skigymnastik. Ein Helm gehört zur Grundausrüstung: er hält nicht nur Ihre Ohren angenehm warm sondern schützt auch gegen schwere Kopfverletzungen. Für Kinder ist der Helm schon fast überall Pflicht. Gehen Sie als Vorbild mit gutem Beispiel voran.

Richtiger Versicherungsschutz
Falls es dennoch zu einem Skiunfall kommt, der zu dauerhaften Schäden führt, hilft Ihnen die Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung, den finanziellen Schaden besser zu verkraften. Auch Bergungskosten sind in der Unfallversicherung abgedeckt. Sollten Sie trotz aller Vorsicht eine andere Person verletzen oder einer Sachschaden zufügen tritt Ihre Privathaftpflichtversicherung ein.

Sofern Ihre Privathaftpflichtversicherung eine Forderungsausallabsicherung beinhaltet sind Sie auch geschützt, wenn Sie von einer Person geschädigt werden, die weder eigenes Vermögen noch eine Privathaftpflichtversicherung besitzt. Mit diesem Baustein schützen Sie sich vor Kosten wie z.B. Behandlungen, Verdienstausfall, Schadenersatz usw. Über die Forderungsausfalldeckung können Sie bei Ihrer eigenen Privathaftpflichtversicherung die Ansprüche geltend machen, die der Unfallverursacher eigentlich hätte bezahlen müssen. Aber Vorsicht – der Schädiger muss bekannt sein. Ihre Privathaftpflichtversicherung zahlt nur bei Ausfall von rechtskräftig ausgeurteilten und vollstreckbaren Forderungen gegenüber Dritten.

Sollten Sie sich für einen Skiurlaub im Ausland entscheiden, darf eine Auslandskrankenversicherung nicht fehlen. Bei Behandlungen in der Klinik oder beim Arzt vor Ort werden Sie nur gegen Bares und Vorkasse behandelt. Wieder zu Hause, erstattet die Kasse lediglich den Anteil, der sich an deutschen Sätzen orientiert. Die Differenz müssten Sie selbst tragen …

Als Ihr Versicherungsmakler  helfen wir Ihnen gerne mit einer individuellen Beratung und stellen den für Ihren Bedarf notwendigen Versicherungsschutz zusammen. Unsere Kontaktdaten kennen Sie ja. Genießen Sie die Pistensaison – Ski und Rodel gut!

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